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Förderinformationen

Innovationen aus Elektronik und autonomem Fahren stärken

Im Förderprogramm „KMU-innovativ“ des Bundesforschungsministeriums werden innovative KMU unterstützt. Die Förderung kann für jedes Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)Vorhaben mit Schwerpunkten im Bereich der Elektronik beantragt werden. Bewertungsstichtag für Projektskizzen ist der 15. Oktober.

Zu sehen ist ein Halbleiter auf einem Chip.
Ziel der KMU-innovativ Fördermaßnahme ist es, die Innovationspotenziale des Mittelstands im Bereich der Elektronik zu stärken.
© Fotolia / Edelweiss

Das Programm stärkt das Innovationspotenzial der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und soll dazu anregen, neue Technologien, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu entwickeln, sowie Marktchancen in den Bereichen Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und High-Performance-Computing, dem computergetützten Hochleistungsrechnen, zu nutzen. Antragsberechtigt für das neue Förderprogramm „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing“ des Bundesforschungsministeriums sind KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU, Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.

Entwicklungsvorhaben mit direktem Anwendungsbezug

Förderberechtigt sind risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit einem sichtbaren Anwendungsbezug. Somit kann jedes Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)Vorhaben mit Schwerpunkten im Bereich der Elektronik eingereicht werden. Dies betrifft unter anderem die Bereiche:

  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Automatisierungstechnik
  • Elektroindustrie
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Medizin- und Energietechnik
  • Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens
  • Hoch- und Höchstleistungsrechnen (High Performance Computing)

Förderungsumfang

Für Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und von Forschungseinrichtungen aus dem Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten ist eine Anteilsfinanzierung von bis zu 50 Prozent vorgesehen. KMU erhalten bis zu 60 Prozent Anteilsfinanzierung. Jene Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, bekommen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu 100 Prozent gefördert. Sind die Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken nicht-wirtschaftlich ausgerichtet, so wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. 

Die Einreichung erfolgt über ein PT-Outline Skizzeneinreichungstool.
Einreichungsfrist bzw. Bewertungsstichtag für Projektskizzen ist der 15. Oktober.

 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)