Automatisiertes Fahren
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert autonomes und vernetztes Fahren im öffentlichen Verkehr. Der Förderaufruf unterstützt Vorhaben, die praxistaugliche Lösungen für den ÖPNV entwickeln. Im Anschluss an die Förderung sollen diese in mindestens einer deutschen Stadt umgesetzt werden. Einreichungsfrist ist der 21. Oktober.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert mit dem Aufruf „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ anwendungsorientierte Vorhaben im Bereich des autonomen Fahrens im Straßenverkehr einschließlich der Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Der Aufruf richtet sich an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen, die sich zu Verbünden zusammenschließen. In den förderberechtigten Verbünden soll die Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung umgesetzt werden. Mit der Förderung sollen praxistaugliche Lösungen für konkrete Mobilitätsbedarfe auf Grundlage des autonomen und vernetzten Fahrens unterstützt werden.
Während der Projektlaufzeit sollen in den Projektverbünden Lösungen zum Regelbetrieb autonomer Kraftfahrzeuge entwickelt werden, die gezielt im öffentlichen Verkehr sowohl in urbanen als auch ländlichen Gebieten geeignet sind. Dabei zielt die Förderung darauf ab, die Lösungen im Anschluss an die Förderung in mindestens einer deutschen Stadt, einer Gemeinde oder einem Landkreis umzusetzen: drei oder mehr autonome Fahrzeuge der SAE Kategorisierung Level 4 (vollautomatisiertes Fahren) sollen betrieben werden. Die Strecke soll mindestens drei Kilometer betragen und an mindestens fünf Tagen in der Woche dauerhaft im Linienverkehr oder als nachfrageorientiertes Angebot und auf eigene Kosten betrieben werden. Neben der Umsetzung soll die Förderung außerdem zur Steigerung der Verkehrssicherheit, zu einer effizienten und emissionsreduzierten Mobilität sowie gesellschaftlicher Teilhabe und Akzeptanz des autonomen und vernetzten Fahrens beitragen.
Projektzkizzen zur Förderung und dem geplanten Vorhaben können bis zum 21. Oktober elektronisch bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) über das Internet-Portal easy-Online eingereicht werden. In der Richtlinie sind die Anforderungen an das Abfassen der Projektskizze aufgeführt. Darüber hinaus bietet die BAV Informationen zum Förderverfahren und diverse Vorlagen, Hilfestellungen und rechtliche Grundlagen.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Tagesspiegel Background Verkehr & Smart Mobility