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Ladeinfrastruktur

Großflächige Förderung von Ladeinfrastruktur

Baden-Württemberg strebt nach zwei Millionen öffentlich und nichtöffentlich zugänglichen Ladepunkten bis 2030. Hierfür weitet das Land mit "Charge@BW" und "E-Quartiershubs BW" die Fördermöglichkeiten aus.

Ein E-Auto lädt an einer Wallbox die an einer Betonwand in einer Tiefgarage hängt.
Derzeit wird von einem Bedarf von 60.000 bis 100.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Baden-Württemberg bis 2030 ausgegangen.
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Das Ministerium für Verkehr baut die Spitzenstellung Baden-Württembergs bei der Ladeinfrastruktur weiter aus. Dazu fördert das Ministerium Lademöglichkeiten auch für Autos ohne Stellplatz („Laternenparker“) und für Wohneigentumsgemeinschaften. Verkehrsminister Winfried Hermann betont: „Die heutigen rund 200.000 Elektrofahrzeuge sowie die circa 160.000 Plug-In-Hybride in Baden-Württemberg finden eine sehr gute Ladeinfrastruktur vor. Damit dies auch für zwei Millionen Fahrzeuge im Jahr 2030 der Fall ist, sorgen wir mit neuen Förderungen vor. Autos sollen vor allem dort laden, wo sie auch parken sollten: in Garagen und Parkhäusern“.

 

Unkomplizierte Fördermöglichkeit Charge@BW

Die Förderung Charge@BW für Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) umfasst Elektroinstallationen in WEG für den Anschluss von Ladepunkten und die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt einheitlich 40 Prozent bis maximal 2.500 Euro pro Ladeplatz in WEG beziehungsweise öffentlich zugänglichem Ladepunkt (Mindestbewilligungssumme: 5.500 Euro). Die Förderabwicklung erfolgt über die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) und der Maßnahmenbeginn ist unmittelbar nach der Antragstellung möglich. So kann auf eigenes Risiko bereits nach der Antragstellung mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden. Für das Förderprogramm stehen rund fünf Millionen Euro bereit.

 

Effizientere Flächennutzung

Gleichzeitig wird die Förderung von sogenannten E-Quartiershubs ausgeweitet. Dabei wird nicht nur die Ladeinfrastruktur, sondern auch der Bau oder Umbau von Quartiersgaragen oder Hubs an sich gefördert. Voraussetzung für eine Förderung: am Straßenrand parkende und ladende Fahrzeuge werden verlagert, die Straßenparkplätze müssen in gleicher Zahl entfallen. Die Fahrzeuge sollen zukünftig in E-Quartiershubs geladen werden können, wodurch Straßenraum frei wird für andere Nutzungen. Dies können etwa Rad- und Busspuren, Gehwege oder Grünanlagen sein. Hierfür stehen bis zu 20 Millionen Euro bereit.

Minister Hermann betonte: „Für die Verkehrs- und Mobilitätswende brauchen wir ausgereifte Verkehrs- und Ladekonzepte. Zum einen brauchen wir den flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur bei gleichzeitiger Neuverteilung von knappen Flächen im öffentlichen Straßenraum. Zum anderen spielt das Laden zu Hause eine wichtige Rolle. Beides adressieren wir mit den Förderprogrammen Charge@BW und E-Quartiershubs BW.“

 

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg