Zukünftige Verkehrskonzepte
Mit der Zuwendung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg werden die Investitionskosten von öffentlich zugänglichen Stellplätzen sowie Stellplätzen für Fahrzeuge in Sharingsystemen bezuschusst. Ziel ist es, Anreize zur Verlagerung des Straßenparkraumes in zentrale Parkhäuser zu schaffen und diese mit Lademöglichkeiten auszustatten. Antragsfrist ist der 31. Oktober 2022.
Um die Stadtentwicklung nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die Ladeinfrastruktur weiter auszubauen, fördert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg in einem zweiten Förderaufruf die Entstehung von E-Quartiershubs. Hier werden Park- und Ladeplätze für Elektroautos zentral in einem Quartier gebündelt und zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die frei gewordenen Flächen im öffentlichen Raum z.B. für den Rad- und Fußverkehr oder zur Stadtbegrünung zu nutzen. Somit erleichtern die Hubs das Umsteigen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln und werden zu Orten der vernetzten Mobilität.
Mit dem Förderaufruf soll ein Anreiz für die Entstehung von E-Quartiershub geschaffen werden. Der E-Quartiershub stellt in einer Parkgarage Stellplätze für Kurzzeit- und Dauerparkende, für Taxis, Sharing-Fahrzeuge und sogar Pedelecverleihstationen zur Verfügung. Da sich der Bedarf an Ladeinfrastruktur weiter verstärken wird, müssen die förderberechtigten Stellplätze darüber hinaus mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge ausgestattet sein. Gleichzeitig bieten sich das Dach und die Fassade für Photovoltaik oder Begrünung an. Durch die Bündelung der Fahrzeuge im E-Quatiershub können die frei werdenden Flächen im öffentlichen Straßenraum anschließend durch Maßnahmen des ÖV, des Radverkehrs, des Fußverkehrs oder zur Erholung der Menschen ersetzt werden.
Neben den Investitionskosten (inklusive Ausstattung) von öffentlich zugänglichen Stellplätzen in Parkgaragen werden auch die Investitionskosten für nichtöffentliche Stellplätze, auf denen verschiedene Mobilitätsformen (Carsharing, Taxis, Mietwagen) miteinander vernetzt werden, sowie Fahrradabstellanlagen oder Pedelecverleihstationen bezuschusst. Steuerungslösungen für das Parkraummanagement (bspw. Softwarelösungen) sind ebenfalls förderfähig. Darüber hinaus wird die Anschaffung von neuen, elektrisch betriebenen Fahrzeugen (inkl. Brennstoffzellenfahrzeugen) für die jeweiligen Stellplätze unterstützt, sofern sie in einem Sharingsystem angeboten werden.
Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen oder zur Förderhöhe können dem Förderaufruf des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg entnommen werden. Anträge können bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden.
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg