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Elektromobilität

Förderung für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet die zweite Runde des Förderaufrufs "Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)". Damit wird die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben sowie die dafür notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt. Das Programm enthält ergänzend einen zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur.

Förderbescheidübergabe für die Förderung "Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur". Im Hintergrund ist ein klimafreundlicher LKW zu sehen.
Der Bund fördert die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben sowie die dazugehörgie Tank- und Ladeinfrastruktur.
© Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Nach dem Erfolg der ersten Ausschreibung mit über 2.000 beantragten klimafreundlichen Nutzfahrzeugen aller Klassen und Antriebstechnologien, soll das Förderprogramm "Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) fortgeführt werden. Ziel ist es, die Branche dabei zu unterstützen, Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und Emissionen im Straßengüterverkehr zu senken. Die Förderung steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien bereit. Zusätzlich dazu wird in der zweiten Runde des Förderprogramms ein Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur aufgenommen.

 

Details zum Förderprogramm

Die Antragstellung ist ab dem 29.06.2022 möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Förderung für Wasserstofftankinfrastruktur zu beantragen. Konkret werden im Förderprogramm drei Aspekte gefördert:

  • Förderung der Anschaffung von neuen alternativen, klimaschonenden Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug. 
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben. 
  • Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

 

Umsetzung des Klimaschutzprogramms

Die Richtlinie dient der Umsetzung des im Herbst 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 und der darin formulierten Ziele und Maßnahmen. Bis 2030 soll etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Das Förderprogramm KsNI ist eingebettet in den Umsetzungsprozess des „Gesamtkonzeptes klimafreundliche Nutzfahrzeuge“, das am 11. November 2020 im Rahmen des BMVI-Nutzfahrzeuggipfels vorgestellt und veröffentlicht wurde.

 

Aktivitäten e-mobil BW

Auch e-mobil BW beschäftigt sich mit nachhaltigen Antriebssystemen für den schweren Nutzlastverkehr. Jüngst wurde dazu eine Studie zum Systemvergleich zwischen der Wasserstoff-Brennstoffzelle und dem Wasserstoff-Verbrennungsmotor für 40-Tonnen LKW veröffentlicht. Die Studie steht unter Publikationen kostenlos zum Download verfügbar.

 

Quelle: Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie und Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)