Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Mit dem Förderporgramm "Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte" schafft die Bundesregierung Anreize für Fuhrparkbetreiber ihre Bestandsfahrzeuge gegen moderne Fahrzeuge zu tauschen. Neben der Senkung der CO2-Emissionen wird damit auch die Verkehrssicherheit erhöht. Anträge können bis 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Emissionsfreier LKW fährt auf einer Autobahn.
Der Bund fördert die Erneuerung des LKW-Fuhrparks. Zwingend ist die Installation eines Abbiegeassistenzsystems.
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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die dritte Runde im Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ gestartet. Unternehmen mit eigenem Lkw-Fuhrpark können beim BAG ab sofort Mittel beantragen.

Ziel ist es, für die Fuhrparkbetreiber Anreize zu schaffen, ihre Bestandsfahrzeuge gegen moderne Fahrzeuge mit Batterie-/ Brennstoffzellen-Antrieb oder konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI zu ersetzen. Die Förderrichtlinie sieht feste Zuschüsse vor.

Mehr Klimaschutz, mehr Sicherheit

Auf diese Weise soll ein wirksamer Wirtschaftsimpuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung erreicht werden. Dies ist verbunden mit einem Beitrag zur Absenkung der CO2- und Schadstoffemissionen. Zudem wird mit der Förderung auch die Verkehrssicherheit erhöht, denn eine Förderung ist ausdrücklich an die Installation eines Abbiegeassistenzsystems geknüpft.

Anträge können online über das „eService“-Portal des BAG gestellt werden. Die Förderrichtlinie ist bereits in Kraft und bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Quelle: BAG