Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Förderaufruf E-Quartiershubs

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert mit vier Millionen Euro E-Quartiershubs. Hier werden Park- und Ladeplätze für Elektroautos zentral in einem Quartier gebündelt und zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, dadurch mehr Freiflächen im öffentlichen Raum z.B. für den Rad- und Fußverkehr zu generieren. Antragsfrist für die Ausschreibung ist der 15. September 2021.

Ladestation in der Hofdiener-Garage in Stuttgart
Für den Ausbau der Elektromobilität fördert das Land eine Bündelung der Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen.
© e-mobil BW / KD Busch

Durch den Hochlauf der Elektromobilität werden auch immer mehr Lademöglichkeiten benötigt. Ladesäulen werden heute oft im öffentlichen Straßenraum errichtet, wodurch freie Flächen weiter belegt werden. Außerdem stehen sie zusätzlich auch in Konkurrenz mit dem ÖPNV oder dem Rad- und Fußverkehr. Um die Stadtentwicklung nachhaltiger zu gestalten und die Ladeinfrastruktur auszubauen, fördert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg nun E-Quartiershubs.

Die E-Quartiershubs schaffen Anreize zur Verlagerung von Straßenparkraum in zentrale Parkhäuser/ -garagen und bündeln Park- und Ladeplätze, die gleichermaßen für Anwohnerinnen und Anwohner, Kundinnen und Kunden sowie Unternehmensgäste zugänglich sind. Der Anreiz in einem E-Quartiershub zu parken entsteht dadurch, dass eine hohe Zahl der Parkflächen mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden und verschiedene Mobilitätsangebote vorhanden sind (Taxis, Sharing-Fahrzeuge, Pedelecverleihstationen und andere).

E-Quartiershubs errichten

Gefördert werden Stellplätze in Parkgaragen und Parkhäusern, Steuerungslösungen für das Parkraummanagement sowie die Errichtung von Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschlusskosten und die Leitungsinfrastruktur. Die Antragstellung erfolgt in Kooperation mit einer Kommune (Konsortium), da nur so Parkraummanagement und Rückbau von Stellplätzen im öffentlichen Raum Hand in Hand gehen können. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie offene Handelsgesellschaften und Personengesellschaften mit Sitz oder Zweigstelle in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von E-Quartiershubs inklusive Ladeinfrastruktur, eine Projektbetreuung vor Ort und die betriebliche Verfügbarkeit garantieren können. Antragsfrist ist der 15. September 2021.

 

Quelle: Verkehrsministerium Baden-Württemberg