Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Standortförderung

Land kündigt Rettungsschirm für Unternehmen an

Soforthilfen für baden-württembergische Unternehmen in der Corona-Krise sollen schnell umgesetzt werden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: "Wir haben hier keine Zeit zu verlieren und müssen rasch branchenübergreifend handeln."
© Staatsministerium Baden-Württemberg

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat einen Rettungsschirm für Unternehmen in der Corona-Krise angekündigt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält ein rasches branchenübergreifendes Handeln bei enger Abstimmung der Maßnahmen des Landes auf die des Bundes für erforderlich.

„Die Auswirkungen der Corona-Krise erfassen weite Kreise unserer Wirtschaft. Inzwischen ist die Krise in nahezu allen Branchen spürbar. In erheblichem Maße sind auch klassische Mittelständler bis hin zu den großen Global Playern in unseren baden-württembergischen Leitbranchen betroffen“, stellte Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute (19. März 2020) fest. Aktuell hätten mehrere Autohersteller angekündigt, die Produktion an den europäischen Standorten herunterzufahren. Dies werde erhebliche Auswirkungen auf die Zulieferer im Land haben. „Wir haben hier keine Zeit zu verlieren und müssen rasch branchenübergreifend handeln. Wir müssen uns jetzt schnell um die Kleinstbetriebe, die Selbstständigen und die kleinen Unternehmen kümmern, denen die Aufträge wegbrechen. Parallel stimmen wir auch zügig unsere Maßnahmen auf die Angebote des Bundes ab, um unsere Mittel passgenau und zielgerichtet einsetzen zu können“, so der Ministerpräsident.
 

„Wir lassen unsere Unternehmen nicht im Stich“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ergänzte: „Selbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Unternehmen trifft es deswegen besonders hart, da sie naturgemäß über wenig Rücklagen verfügen. Auf sie müssen wir unser besonderes Augenmerk richten. Denn sie haben häufig das Problem, dass Kreditprogramme über die Hausbank oft zu langsam oder zu aufwändig sind.“ In manchen Fällen könne es dann schon zu spät sein, daher zähle hier jeder Tag. „Es ist entscheidend, dass wir jetzt schnell Soforthilfen umsetzen, um uns erfolgreich einer drohenden Insolvenzwelle entgegenzustemmen. Wir ergänzen deshalb jetzt schnell die vorhandenen und bewährten Instrumente des Landes. Wir lassen unsere Unternehmen nicht im Stich“, so Hoffmeister-Kraut. Dabei komme es nun auch ganz besonders darauf an, die Maßnahmen des Landes sinnvoll mit dem Instrumentarium des Bundes zu verzahnen. Ziel sei es, komplementäre Unterstützungsangebote vor allem für Selbstständige und Kleinunternehmen, aber auch für unsere Startups in Form von Direkthilfen anzubieten.

Der Landtag hatte in seiner Sitzung heute mit dem Beschluss über einen Nachtrag zum Haushalt 2020/2021 zum einen die Verwendung der Rücklage für Haushaltsrisiken ermöglicht sowie die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme geschaffen, um die Pandemie zu bekämpfen und Unternehmen, Selbständige und sonstigen Betroffenen zu helfen. „Das ist ein Versprechen insbesondere an die betroffenen Betriebe: Das Land hilft“, erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann. Die Mittel könnten nun etwa für einen Härtefallfonds eingesetzt werden. Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage und bis zu 5 Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung.
 

Bestehende Förderinstrumente und neue finanzielle Unterstützungsmaßnahmen

„Grundsätzlich ist das Land mit den bewährten Programmen der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gut gerüstet. Zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen für Unternehmen sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Dieses Instrumentarium kann jederzeit und in erforderlichem Umfang genutzt werden, auch bei einem sprunghaften Anstieg der Antragszahlen. Die Förderinstitute arbeiten durch die Corona-Krise bedingte Anträge bevorzugt, unbürokratisch und zügig ab“, versicherte Ministerin Hoffmeister-Kraut.

„Einige zusätzliche Maßnahmen haben wir bereits in die Wege geleitet: So haben wir kurzfristig entschieden, dass die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden kann. In der gegenwärtigen Situation ist dies für die Hausbanken ein wichtiges Signal“, so der Ministerpräsident. „Diese Flexibilisierung ist wichtig, damit mehr Unternehmen als bisher von unseren Hilfsmaßnahmen profitieren können. Für unsere an sich gesunden mittelständischen Unternehmen ist es von existentieller Bedeutung, in dieser Situation genügend Liquidität zu haben. Das hat jetzt höchste Priorität“, so Hoffmeister-Kraut. Die Landesregierung habe zudem bereits angekündigt, den Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro zu verfünffachen.

„Außerdem haben wir veranlasst, dass die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden können, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Das Land hat auch zugestimmt, dass die Bürgschaftsbank künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen könne, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Dies soll zu einer Beschleunigung der Prozesse führen. Ein weiterer sinnvoller Ansatz könne die Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Landes von bislang 26 auf künftig 31 Prozent sein. Dies könne zu einer Entlastung der Bürgschaftsbank führen, die dann ein geringeres eigenes Risiko zu tragen hätte, erläuterte Hoffmeister-Kraut weiter. Der Bund hat seine Rückbürgschaftsquote selbst bereits um 10 Prozent auf nunmehr 49 Prozent erhöht.
 

Branchenoffener Härtefallfonds

„Um Stabilität der Unternehmen und Selbstständigen zu gewährleisten, ist es in dieser außergewöhnlichen Krise aber damit natürlich nicht getan. Baden-Württemberg muss als großes Bundesland vorangehen und mit eng auf den Bund abgestimmten Maßnahmen das Vertrauen und die Zuversicht in unsere Wirtschaft zurückbringen“, so Kretschmann. Hoffmeister-Kraut führte aus, dass das Land in dieser Situation auch unkonventionelle Maßnahmen ergreifen müsse. „Wir brauchen insbesondere einen kurzfristig wirksamen Härtefallfonds mit direkten Zuschüssen für Selbstständige und Kleinstunternehmer. Mit dem branchenoffenen Fonds wollen wir Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützen“, so Hoffmeister-Kraut. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe bis zu 15.000 Euro fließen. Hoffmeister-Kraut kündigte an, dass ab Ende kommender Woche Anträge gestellt werden könnten. Über die Details werde das Wirtschaftsministerium zeitnah  informieren. 
 

Beteiligungsfonds

„Außerdem brauchen wir die Einrichtung eines Beteiligungsfonds bei der L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen, der mit einer Milliarde Euro ausgestattet ist. Damit wollen wir das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen stärken, damit diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen können“, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Für den Beteiligungsfonds und die damit verbundenen staatlichen Beteiligungen sollen mittelständische Unternehmen in Frage kommen, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben.
 

Krisenberatungsprogramm

„Darüber hinaus wollen wir unser Beratungsangebot speziell um Krisenberatungen erweitern. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen mit den nötigen Informationen zu möglichen und sinnvollen Maßnahmen in die Lage versetzt werden, selbst die weiteren nötigen Schritte auf ihrem Weg aus der Krise gehen zu können“, so die Ministerin. Gefördert werden soll die Bereitstellung von Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe sowie zu weitergehenden Hilfsmaßnahmen. Des Weiteren wird eine intensivere Beratung zur Liquiditätsplanung Gegenstand der Förderung sein.

„Die Betroffenheit der Unternehmen im Land nimmt von Tag zu Tag zu. Es ist daher notwendig, dass wir rasch und entschieden handeln und damit auch einen aktiven Beitrag zu einer möglichst schnellen Erholung der Wirtschaft zu leisten“, so der Ministerpräsident abschließend.
 

Steuerliche Erleichterungen

Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus' betroffen sind. „Jetzt können die Finanzämter im Land Betrieben schnell helfen, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden. Das mildert finanzielle Schwierigkeiten ab“, sagte Finanzministerin Sitzmann.

Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Die Finanzministerin hat die Finanzämter bereits vor der Umsetzung durch den Bund auf die Hilfen vorbereiten lassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.

Für die Anträge wird auf der Webseite der Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten. „Die Finanzverwaltung kann die Anträge ab sofort unbürokratisch bearbeiten“, so Sitzmann.

Darüber hinaus können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag gesenkt werden. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverlängerungen beantragen. „Die Finanzämter im Land werden solche Anträge auf Fristverlängerung in der Regel genehmigen”, sagte Sitzmann.

Die Ministerin empfahl Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Da Besuche nicht möglich sind und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst von zu Hause arbeiten, sind digitale oder telefonische Wege einfacher und schneller.

Quelle: Staatsministerium Baden-Wuerttemberg