Standortförderung
Mit einem Beteiligungsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro will die Landesregierung kleinere und mittlere Unternehmen finanziell stärken, um deren Fortbestand über die Corona-Krise hinaus zu sichern.
Die Landesregierung hat ein Rahmenkonzept für einen baden-württembergischen Beteiligungsfonds auf den Weg gebracht. Die Instrumente des Beteiligungsfonds umfassen Maßnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Der Beteiligungsfonds ist kein direktes Kriseninstrument, sondern eine Maßnahme, um die Unternehmen im Anschluss an die Krise stabiler zu machen. Eine Übersicht der aktuellen Maßnahmen und Anlaufstellen in Zeiten der Corona-Krise finden Sie hier.
Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, um diese kreditwürdig zu machen, auch zukünftig deren Liquidität zu ermöglichen und deren Fortbestand somit über die Krise hinaus zu sichern. Das Land führt dazu den Unternehmen zeitlich begrenzt Eigenkapital zu oder setzt Finanzierungsinstrumente mit Eigenkapitalcharakter ein und ergänzt damit andere Programme sinnvoll. Die Mindestbeteiligungshöhe pro Unternehmen wird 800.000 Euro betragen.
Mit dem Beschluss des Kabinetts vom 12. Mai 2020 können die weiteren Schritte zur Umsetzung des Beteiligungsfonds eingeleitet werden. Dazu wird das Land eine Zuführung in ein Sondervermögen vornehmen, das sich aus der Rücklage für Haushaltsrisiken finanziert. Die Einrichtung des Fonds wird insbesondere wegen der Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Der Beteiligungsfonds richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern, die für die baden-württembergische Wirtschaft eine besondere Relevanz haben. Ein Argument kann auch sein, dass es sich um einen wichtigen Arbeitgeber in einem strukturschwachen Raum handelt und es durch eine Insolvenz erheblich negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gibt. Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Die Maßnahmen werden zudem an konkrete von der EU vorgegebene Kriterien geknüpft.
Unternehmen, die den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, sollen insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Auch die Laufzeit des Beteiligungsfonds richtet sich nach von der EU-Kommission vorgegebenen Fristen.
„In der baden-württembergischen Wirtschaft gibt es Betriebe, an deren Produktivität extrem viel hängt. Wenn diese Unternehmen wegen der Corona-Krise ausfallen, stocken Lieferketten, können andere Unternehmen schwanken oder Regionen finanziell straucheln. Wir schaffen mit dem Beteiligungsfonds Instrumente, mit denen wir solchen Unternehmen beim Durchstarten kräftig anschieben können. Wir helfen, wenn die eigene Kraft dafür nicht mehr reicht. Ich hoffe, dass wir diese Instrumente möglichst selten einsetzen müssen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.
„Für eine erfolgreiche Perspektive des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg müssen wir bereits heute daran denken, wie es nach der Krise weitergeht. Es gilt, unseren Mittelstand gut durch diese schwierige Phase zu bringen und ihm auch darüber hinaus den Rücken zu stärken. Mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können. Sie benötigen auch Eigenkapital, um kreditwürdig zu bleiben und nach der Krise wieder Investitionen tätigen zu können. Ich bin überzeugt, dass der Beteiligungsfonds dafür das richtige Instrument ist. Mit dem Fonds schaffen wir die Möglichkeiten, an sich gesunde, angesichts der Krise aber in Not geratene Unternehmen nachhaltig zu stützen. Der Fonds verschafft ihnen eine breitere Eigenkapitalbasis und damit die nötige Finanzkraft während und nach der Krise“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Damit schließen wir eine wesentliche Förderlücke des Bundes, der mit seinem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vor allem größere Unternehmen in den Blick nimmt. Gerade für das Mittelstandsland Baden-Württemberg ist das eine enorm wichtige Maßnahme. Denn so können wir unsere kleinen und mittleren Unternehmen im Anschluss an die Liquiditätshilfen stabilisieren und Arbeitsplätze sichern.“
Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg