Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Standortförderung

Beteiligungsfonds Baden-Württemberg startet

Der mit einer Milliarde Euro ausgestattete Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg startet. Ziel ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen während der andauernden Corona-Krise zu stärken. Im Fokus stehen die Stabilisierung von Produktionsketten und die Sicherung von Arbeitsplätzen im Land.

Ein junger Ausbilder erklärt zwei Auszubildenden in einer Produktionshalle eine Maschine.
Unternehmen, die den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, sollen insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten.
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Baden-württembergische Firmen können ab sofort Anträge auf Unterstützung aus dem Beteiligungsfonds Baden-Württemberg stellen. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen in der Corona-Krise zu stärken. Der Beteiligungsfonds stellt insgesamt ein Volumen in Höhe von einer Milliarde Euro für Maßnahmen zur Verfügung. Die Mindesthöhe einer Rekapitalisierungsmaßnahme pro Unternehmen beträgt 800.000 Euro. Unternehmen können von dem Beteiligungsfonds zeitlich begrenzt Mittel mit Eigenkapitalcharakter erhalten und so ihre wirtschaftliche Lage konsolidieren.

Antragstellung ab sofort möglich

Unternehmen können ab sofort Anträge auf die Gewährung einer Rekapitalisierungsmaßnahme durch den Beteiligungsfonds einreichen. Er richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020, ein Unternehmenssitz oder ein klarer Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg sowie eine große Bedeutung des antragstellenden Unternehmens für die wirtschaftliche Stabilität des Landes Baden-Württemberg.

Die vertiefte Prüfung der Anträge erfolgt durch die L-Bank. Über den Antrag entscheidet im Anschluss ein Beteiligungsrat, der aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschafts- und Finanzministeriums besteht. Die Anträge werden bearbeitet, sobald die entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet ist.

Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg & Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg