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Automatisiertes Fahren

Förderung des autonomen öffentlichen Verkehrs

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg startet das „Technologie- und Transitionszentrum autonomer öffentlicher Verkehr“ (TTaÖV). Ziel ist es, die Empfehlungen der Strategiepapiere des Strategiedialog Automobilwirtschaft Baden-Württemberg für automatisiertes und vernetztes Fahren zu untersuchen. Im Förderprogramm werden Projekte und Konsortien unterstützt, die den Realbetrieb umweltfreundlicher und autonomer ÖPNV-Fahrzeuge bis 2030 konzeptionell erarbeiten. Einreichungsfrist ist der 27. August 2022.

Ein autonomer, vernetzter und elektrisch angetriebener Shuttle-Bus fährt auf einer Straße.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg treibt mit dem Förderprogramm die Transformation des ÖPNV-Systems hin zum autonomen öffentlichen Verkehr voran.
© Adobe Stock / kinwun

Mit dem Förderprogramm „Technologie- und Transitionszentrum autonomer öffentlicher Verkehr“ (TTaÖV) greift das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Strategiepapiere des Strategiedialog Automobilwirtschaft Baden-Württemberg auf. Ziel ist es, die Empfehlungen für automatisiertes und vernetztes Fahren zu untersuchen. Demnach werden Projekte und Konsortien gefördert, die die Transformation des ÖPNV-Systems hin zu selbstfahrenden, unbemannten und umweltfreundlichen Fahrzeugen mit Zielsetzung 2030 konzeptionell erarbeiten.

Die Einreichung von Projektskizzen und Vorstellung der Konsortien ist per E-Mail bis zum 27. August 2022 möglich. 
 

Transformation des ÖPNV-Sytems

Mit dem Projekt soll ein Kompetenzzentrum zur Transformation des ÖPNV-Systems errichtet werden. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen die Anforderungen und Leistungsvorhaben an autonome öffentliche Verkehrsmittel aufklären. Unter anderem sollen die Fragen nach der Rollenverteilung auf die Verantwortlichkeiten der Schlüsselbeteiligten, regulatorische Änderungen, Leistungsanforderungen für die Bestellung von Transportdienstleistungen, Finanzierungsformen, technischen Anforderungen, sowie Betriebsabläufe oder Bereitstellungs-/ Implementierungsverfahren für die Hochskalierung geklärt werden. Diese Bewertung soll für jeden Hauptbeteiligten aufgestellt werden und anhand der entsprechenden Bewertungsgrößen beurteilt werden wie zum Beispiel verkehrliche Effizienz, Wirtschaftlichkeit/Geschäftsmodell, Klimaschutzbetrag, Kundenorientierung und -akzeptanz etc.

 

Bildung von Konsortien

Präferiert soll ein Konsortium aus folgenden Konsortialpartnern gebildet werden:

  • Verkehrsplanung und -bestellung (vornehmlich Kommunen und Land, ergänzend Bund und die EU) und unter Berücksichtigung des Kundenwunsches
  • Verkehrsmittelbereitsteller (z.B. Fahrzeughersteller, Zulieferer)
  • Verkehrsunternehmen (öffentliche, private oder gemischte Unternehmen)
  • Aufgabenträger der öffentlichen Infrastrukturen (z.B. Straßen sowie Verkehrsmanagementzentralen)

Aufgrund des Grundlagencharakters ist die Einbindung einer Forschungseinrichtung zur wissenschaftlichen Begleitung essentiell.
 

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg