Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Ladeinfrastruktur

Förderaufruf zum Ausbau von Ladeinfrastruktur

Private Investoren, Städte und Gemeinden können bis zum 22. Juli 2020 Förderanträge für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge, wie Normal- und Schnellladepunkte, stellen.

Display eines digitalen Parkleitsystems für E-Autos in einer Tiefgarage
Ladepunkte auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen oder innerhalb von Stadtzentren werden gefördert.
© e-mobil BW/ KD Busch

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt in seinem sechsten Aufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkten. Bis zum 22. Juli 2020 können private Investoren, Städte und Gemeinden Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Förderfähig sind Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte.

Über den sechsten Förderaufruf werden auch und insbesondere Ladepunkte auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen sowie innerhalb von Stadtzentren gefördert. Daher sieht dieser Aufruf zum Ausbau von Ladeinfrastruktur ebenso wie der fünfte Förderaufruf vor, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist. Die Zugänglichkeit ist mindestens werktags an 12 Stunden sicherzustellen.

Auch im sechsten Förderaufruf kommt das webbasierte StandortTOOL zum Einsatz, das Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz identifiziert. Dort fließen unter anderem Verkehrs- und Mobildaten, Nutzerdaten von Elektrofahrzeugen und sozio-ökonomische Daten ein. 

Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis Ende 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Private Investoren, Städte und Gemeinden können Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.‎

 

Quelle: NOW GmbH