Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Ladeinfrastruktur

Förderaufruf für Ladeinfrastruktur

Für die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur stellt das BMVI von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Die NOW GmbH veröffentlicht nun einen weiteren Förderaufruf.

Ein E-Auto beim Laden an einer Ladesäule in der Stadt am Ufer eines Gewässers.
Für die Verbreitung der Elektromobilität sind ausreichende und benutzerfreundliche Ladestationen zentral.
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Private Investoren, Städte und Gemeinden können ab sofort und bis zum 17. Juni 2020 wieder Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in seinem fünften Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 7.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten.

Ziel des Bundesprogramms ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.‎

Grundsätzlich werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 Kilowatt, Schnellladepunkte mit mehr als 22 Kilowatt gefördert, sowie der erforderliche Anschluss an das Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz. Die technischen Mindestanforderungen an geförderte Ladeinfrastruktur werden durch die Ladesäulenverordnung vorgegeben. Ergänzt werden weitere Vorgaben, die die Kundenfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur stärken.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, NOW GmbH