Zukünftige Verkehrskonzepte
Der Ministerrat hat die Eckpunkte zum Landeskonzept Mobilität und Klima beschlossen. Damit wird ein wichtiger Meilenstein erreicht. Das Landesmobilitätskonzept ist ein kooperativer Fahrplan zur Umsetzung der Verkehrswende in Stadt und Land.
Mit einem Landeskonzept Mobilität und Klima (LMK) will das Land die notwendigen Schritte zum Erreichen der Klimaziele im Verkehr in Baden-Württemberg umsetzen. Das Eckpunktepapier (PDF) hat der Ministerrat am Dienstag, 8. November 2022, in Stuttgart beschlossen. Die Eckpunkte sehen unter anderem die Verdopplung des Öffentlichen Verkehrs vor – beispielsweise durch eine Mobilitätsgarantie in Bus und Bahn von 5 bis 24 Uhr. Zudem sollen selbstaktive Wege zu Fuß oder mit dem Rad unterstützt werden, etwa durch ein landesweites RadNETZ. Ein weiteres Ziel sind mehr klimaneutrale Autos, hierfür soll unter anderem eine Ladeinfrastruktur in fußläufiger Entfernung in Siedlungsgebieten aufgebaut werden. Die neuen Angebote für eine nachhaltige Mobilität werden flankiert durch sinnvolle rahmensetzende Vorgaben, zum Beispiel beim Parken und bei Nullemissionszonen, sowie durch neue oder weiterentwickelte Finanzierungsinstrumente wie der Lkw-Maut oder dem Mobilitätspass.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wirkungsvolle Maßnahmen, mit denen wir die Verkehrswende schaffen können und damit mehr Lebensqualität in unseren Dörfern und Städten gewinnen, liegen auf dem Tisch. Jetzt gehen wir ins Gespräch mit Bürgerschaft, Städten und Gemeinden, Wirtschaft und Verbänden.“
Der Minister erläuterte, Klimaschutz im Verkehr gelinge nicht mit einer einzelnen Maßnahme, sondern sei eine Gemeinschaftsaufgabe für heutige und vor allem auch künftige Generationen. „Wesentlich für die gemeinschaftliche Umsetzung durch Politik und Verwaltung, Unternehmen und Verbänden, Bürgerinnen und Bürger ist unter anderem eine langfristige Finanzierung, die auch neue Instrumente braucht. Mit der Lkw-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen sowie dem Mobilitätspass wollen wir in Baden-Württemberg Vorreiter für eine verlässliche, flächendeckende und zügig umgesetzte Verkehrswende sein.
Das Klimaschutzgesetz hat die Klimaschutzziele in Baden-Württemberg verbindlich gemacht: Bis 2030 müssen im Verkehr 55 Prozent Kohlenstoffdioxid (CO2) eingespart werden. 2040 ist bereits die Klimaneutralität erforderlich; es darf also gar kein fossiler Kraftstoff mehr eingesetzt werden. Minister Hermann machte deutlich: „Dies gelingt durch klimaneutrale Fahrzeuge, weniger Autos in den Städten und Gemeinden und bessere Angebote. Das Land will die Chancen einer Antriebs- und Mobilitätswende nutzen, um Mobilität flexibel, bedarfsgerecht und umweltschonend zu gestalten.“
Das im Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier zum Landeskonzept Mobilität und Klima enthält die wichtigsten Maßnahmen, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) im Verkehrsbereich wirkungsvoll umzusetzen. Der Auftrag zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes folgt aus dem Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg. Dabei stellen die Maßnahmen nur eine Auswahl dar. So sind beispielsweise allein in der ÖPNV-Strategie des Landes schon 135 Maßnahmen enthalten.
Das Eckpunktepapier skizziert sechs zentrale Handlungsfelder, ausgerichtet an den fünf Verkehrswendezielen für Baden-Württemberg: Mehr Autos fahren klimaneutral, mehr Tonnen werden klimaneutral befördert, weniger Kfz-Verkehr in den Kommunen, mehr Wege selbstaktiv mit Rad oder zu Fuß, öffentlichen Verkehr verdoppeln sowie übergeordnete Maßnahmen.
Die vorliegenden Eckpunkte entstanden unter Mitwirkung von Städte- und Landkreistag und dienen als Grundlage für einen breiten Beteiligungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden. Parallel werden die konkreten CO2-Einsparungen, die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen und die sozialen Auswirkungen – etwa auf die Teilhabe – geprüft. Nach der Verbände- und Bürgerbeteiligung soll das Landeskonzept Mobilität und Klima 2023 von der Landesregierung verabschiedet werden.
Zur ausführlichen Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg