Standortförderung
Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt mit vier neuen Förderrichtlinien die deutsche Fahrzeugindustrie auf dem Weg in eine digitale und nachhaltige Zukunft. Mit Investitionen soll die Transformation der Branche vorangetrieben werden. Besonderes Augenmerk liegt auf den Bereichen autonomes Fahren, digitalisierte und nachhaltige Produktion, Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle und auf dem Umstieg auf alternative Antriebe.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gibt den Startschuss für das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“. Es umfasst vier neuen Förderrichtlinien und einen Förderumfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2024, um die deutsche Fahrzeugindustrie auf dem Weg in eine digitale und nachhaltige Zukunft zu unterstützen. In 2020 waren bereits erste Projekte in einem Umfang von 44 Millionen Euro gestartet. Die Investitionen sollen die Transformation der Branche vor allem in den Bereichen autonomes Fahren, digitalisierte und nachhaltige Produktion, Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle und beim Umstieg auf alternative Antriebe vorantreiben.
Unternehmen können in Kürze Fördergelder für Schlüsselinvestitionen, Forschung und Entwicklung und für die regionale Vernetzung in Innovationsclustern beantragen.
Das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ ist als Ziffer 35c Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Es umfasst folgende Module
Neben dem Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ stellt die Bundesregierung darüber hinaus mit dem Zukunftsfonds Automobilindustrie eine weitere Milliarde an Fördermitteln bereitet. Für die Ausgestaltung des Zukunftsfonds erarbeitet ein dafür einberufener Expertenausschuss derzeit Vorschläge. Ziel des Zukunftsfonds ist es, in Ergänzung zu den Maßnahmen des Konjunkturpakets einschließlich der Ziffer 35c, die mittel- und langfristigen Herausforderungen der Automobilindustrie zu adressieren.
Quelle: BMWi