Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Standortförderung

Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie

Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt mit vier neuen Förderrichtlinien die deutsche Fahrzeugindustrie auf dem Weg in eine digitale und nachhaltige Zukunft. Mit Investitionen soll die Transformation der Branche vorangetrieben werden. Besonderes Augenmerk liegt auf den Bereichen autonomes Fahren, digitalisierte und nachhaltige Produktion, Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle und auf dem Umstieg auf alternative Antriebe.

Ein Arbeiter überwacht einen Roboterarm der Automobilindustrie, der an einer Autotür arbeitet
Mit dem neuen Förderprogramm soll ein Investitionsimpuls für Fahrzeughersteller und Zulieferer im Rahmen der Transformation gesetzt werden.
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gibt den Startschuss für das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“. Es umfasst vier neuen Förderrichtlinien und einen Förderumfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2024, um die deutsche Fahrzeugindustrie auf dem Weg in eine digitale und nachhaltige Zukunft zu unterstützen. In 2020 waren bereits erste Projekte in einem Umfang von 44 Millionen Euro gestartet. Die Investitionen sollen die Transformation der Branche vor allem in den Bereichen autonomes Fahren, digitalisierte und nachhaltige Produktion, Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle und beim Umstieg auf alternative Antriebe vorantreiben.

Unternehmen können in Kürze Fördergelder für Schlüsselinvestitionen, Forschung und Entwicklung und für die regionale Vernetzung in Innovationsclustern beantragen.

Das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ ist als Ziffer 35c Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Es umfasst folgende Module

  • Modul A – Modernisierung der Produktion: Das Modul A umfasst eine Förderrichtlinie für Investitionszuschüsse in neue Anlagen und Infrastruktur und eine weitere Förderrichtlinie zu Forschungs- und Entwicklungsaspekten der Produktion.
    Ziel der Förderung ist es, die Modernisierung der Produktion zu unterstützen, insbesondere mit Blick auf Investitionen in neue Anlagen und in Infrastruktur zur Entwicklung von Industrie 4.0.
  • Modul B – Förderung innovativer Produkte: eine Förderrichtlinie zu Forschung und Entwicklung für wettbewerbsfähige und innovative Produkte 
    Die Förderung soll innovative Produkte rund um die Themen autonomes Fahren, alternative Antriebe und neue Mobilitätskonzepte unterstützen.
  • Modul C – Regionale Innovationscluster: eine Förderrichtlinie zur Förderung von regionalen Innovationsclustern
    Durch Wissens- und Erfahrungsaustausch in Clustern und beispielsweise auch die gemeinschaftliche Nutzung von Reallaboren soll die Wertschöpfung in den einzelnen Unternehmen gestärkt werden.

Neben dem Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ stellt die Bundesregierung darüber hinaus mit dem Zukunftsfonds Automobilindustrie eine weitere Milliarde an Fördermitteln bereitet. Für die Ausgestaltung des Zukunftsfonds erarbeitet ein dafür einberufener Expertenausschuss derzeit Vorschläge. Ziel des Zukunftsfonds ist es, in Ergänzung zu den Maßnahmen des Konjunkturpakets einschließlich der Ziffer 35c, die mittel- und langfristigen Herausforderungen der Automobilindustrie zu adressieren.

Quelle: BMWi