Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Standortförderung

Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt zwei Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Mitteln soll eine nachhaltige, schnelle und technologieoffene Transformation der Fahrzeugbranche in Gang gesetzt werden.

Ein Arbeiter überwacht einen Roboterarm der Automobilindustrie, der an einer Autotür arbeitet
2 Milliarden Euro sollen in Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie fließen. Das Bundeswirtschaftsminsterium veröffentlichte dazu ein Eckpunktepapier.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Eckpunkte des 2 Milliarden Euro FörderprogrammsZukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ veröffentlicht. Das Programm soll den Transformationsprozess der Branche hin zu klimafreundlichen Antrieben, autonomem Fahren, einer digitalisierten Produktion und innovativen Datennutzung unterstützen. Insbesondere kleine und mittlere Zulieferunternehmen, die der Strukturwandel besonders herausfordert, sollen von der Förderung profitieren.

Das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ ist als Ziffer 35c Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“.

Workshop-Reihe zum Förderprogramm

Vor Veröffentlichung der Fördermaßnahmen beabsichtigt das BMWi die Durchführung einer Reihe von thematischen Workshops, an denen potentielle Antragstellerinnen und Antragsteller aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Netzwerkorganisationen mit Bezügen zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie teilnehmen können. Eine Übersicht zur Workshop-Reihe zum Förderprogramm finden Sie hier.

Mit der Förderung sollen schlagkräftige Innovationscluster entstehen und ausgebaut werden. Unternehmen können finanzielle Anreize für Investitionen in Schlüsseltechnologien, für Forschung und Entwicklung sowie für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten. Das Förderprogramm beinhaltet 3 Module:

  • Modul A: Modernisierung der Produktion, insbesondere Investitionen in neue Anlagen und Industrie 4.0 fähige Infrastruktur.
  • Modul B: Forschung und Entwicklung für wettbewerbsfähige und innovative Produkte.
  • Modul C: Regionale Innovationscluster zur Schaffung von Ökosystemen, für Wissens- und Erfahrungsaustausch und die gemeinschaftliche Nutzung etwa von Reallaboren.

Quelle: BMWi