Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Digitalisierung, IT und Software

Beratungsgutscheine zu Free- and Open-Source-Software

Gemeinsam mit der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW bei der e-mobil BW und dem Projektträger VDIVDE-IT bieten das Wirtschaftsministerium und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg dem Mittelstand einen niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Fragen, Herausforderungen und Chancen durch Free- and Open-Source-Software (FOSS).

Leinwand mit 3D-Rendering von E-Auto und E-LKW mit Logo Strategiedialog Automobilwirtschaft BW
Auf der 8. Jahresveranstaltung des Strategiedialog Automobilwirtschaft BW wurde beschlossen, die Zusammenarbeit in der baden-württembergischen Automobilbranche bei der Nutzung von Free- and Open-Source-Software (FOSS) zu stärken.
© e-mobil BW / Studio KD Busch

Die Softwareentwicklung und deren Einsatz in allen Phasen des Produktlebenszyklus beim Automobil für beispielsweise den Einsatz bei relevanten Sicherheitsdiensten, in Steuergeräten, beim Infotainment und zahlreichen weiteren Anwendungsgebieten ist essentiell für die gesamte Wertschöpfungskette der Automobilwirtschaft in Baden-Württemberg.

„In 70 Prozent der Softwarelösungen im Bereich ‚Transport und Automotive‘ wird bereits Free- and Open-Source-Software (FOSS) eingesetzt, die dezentral, kollaborativ und transparent entwickelt wird“, erläutert Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Hierdurch ergibt sich nicht nur Unabhängigkeit bei der Beschaffung und zeitgleich die Kooperation mit Technologieführern, sondern es werden Kosteneinsparungen bei bereits erprobter Software erreicht. „Um im internationalen Wettbewerb zu bestehen und weiterhin am Markt erfolgreich zu sein, müssen kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg diese Entwicklung mitgehen. Durch diesen Beratungsgutschein kann der Mittelstand in Baden-Württemberg seine Fähigkeiten in der Softwareentwicklung stärken“, betont die Ministerin weiter.

Zusammenarbeit für Software-defined Vehicles

Um die digitale Automobilwirtschaft in Baden-Württemberg vorwärts zu bringen, braucht es die Zusammenarbeit in der Softwareentwicklung: „Das Auto der Zukunft, auch unter dem Namen ‚Software-defined Vehicle‘ (SDV) bekannt, ist zunehmend ein über Software entwickeltes Auto. Das gilt für das Fahrzeug im engeren Sinne wie für die digitalen Angebote vom Navi bis zur personalisierten Fahrzeugöffnung ohne Schlüssel. Im Strategiedialog Automobilwirtschaft BW haben alle Fachleute die Notwendigkeit der Kooperation bei der Entwicklung von Software betont, da es einzelne Unternehmen – ob groß oder klein – in der internationalen Konkurrenz mit den Techgiganten aus Kalifornien und China schwerhaben“, erläutert Winfried Hermann, Minister für Verkehr.

Die Herausforderungen reichen vom Eintritt in die FOSS-Kollaboration generell bis hin zur Planung der Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Open-Source Lösungen gehen stets wichtige Fragen nach Lizenzmanagement, Support und Software-Standards einher. Nicht nur die technische Einbettung in die bestehenden oder neuen Umgebungen gestaltet sich herausfordernd, auch der Steuerung der technischen und rechtlichen Risiken sollte, integriert in Unternehmensstrategie und -ziele, Rechnung getragen werden.

Wer kann den Beratungsgutschein beantragen?

Gemeinsam mit der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW bei der e-mobil BW und dem Projektträger VDIVDE-IT bieten das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und das Ministerium für Verkehr dem Mittelstand einen niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Fragen, Herausforderungen und Chancen durch FOSS. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Die Förderung ist unternehmensbezogen. Die Gewährung der Förderung erfolgt beihilferechtlich entsprechend den Regelungen der EU-Kommission im Rahmen der „De-minimis“-Beihilfen.

Weitere Informationen zum Gutschein und den Antragsmodalitäten finden Sie unter: https://www.transformationswissen-bw.de

Ab wann kann der Beratungsgutschein beantragt werden?

Der Beratungsgutschein kann ab sofort beim Projektträger VDIVDE-IT beantragt werden. Die Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie unter: https://www.transformationswissen-bw.de


Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg