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Wasserstofftechnologie

Orientierung bei der Genehmigung von Elektrolyseuren

Was bei der Errichtung und dem Betrieb von Elektrolyseuren beachtet werden muss, fasst ein neuer Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg und der Plattform H2BW zusammen. Im Rahmen der hy-fcell 2023 wurde der Genehmigungsleitfaden erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Leitfaden wird am Messestand der Plattform H2BW von einer Hand gehalten.
Der neue Leitfaden fasst die Rahmenbedingungen der Genehmigung von Elektrolyseuren in Baden-Württemberg zusammen und bietet so eine Handlungshilfe.
© Plattform H2BW c/o e-mobil BW

Für den Hochlauf einer zukunftsfesten Wasserstoffwirtschaft ist die Verfügbarkeit von Wasserstoff Grundvoraussetzung. Neben der notwendigen Infrasrtuktur kommt der lokalen Erzeugung von Wasserstoff dabei eine entscheidende Rolle zu. Dies kann durch Elektrolyseanlagen bzw. Elektrolyseure erfolgen, deren Errichtung und Betrieb zuerst durch Landesbehörden genehmigt werden muss. Um mehr Orientierung im Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure zu schaffen, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gemeinsam mit der Plattform H2BW einen neuen Leitfaden veröffentlicht. Der Leitfaden dient als Handlungshilfe bei der Genehmigung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff und geht dabei insbesondere auf die Gegebenheiten in Baden-Württemberg ein.

Immisionsschutzrechtliche Genehmigung

Welche Anlagen genehmigungsbedürftig sind, wird durch das Bundes-Imissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der Vierten Verordnung zur Druchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt. Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff im industriellen Umfang fallen unter diese Verordnung und müssen daher ein förmliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Details zur Durchführung eines solchen Verfahrens werden im Leitfaden zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz des Umweltministeriums näher erläutert. Die wesentlichen Schritte im Genehmigungsverfahren sind:

  • UVP-Vorprüfung: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine allgemeine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit durchzuführen, um erhebliche Auswirkungen der geplanten Errichtung oder des Betriebs einer Elektrolyseanlage auf Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Luft und Landschaft zu vermeiden.
  • Genehmigungsantrag: Welche Unterlagen für einen korrekten Verfahrensablauf einzureichen sind, wird im Genehmigungsverfahren nach BImSchV vorgeschrieben. 
  • Ausgangszustandsbericht: Der Ausgangszustandsbericht enthält Aussagen über den Zustand des Bodens und des Grundwassers zur verbindlichen Feststellung des Ausgangszustands von Inbetriebnahme der Anlage. Er dient als Vergeleichsmaßsstab zum Zietpunkt der Betriebseinstellung.
  • Konzentrationswirkung: Mit der Konzentrationswirkung ist der Einbezug anderer die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen im Genehmigungsverfahren, zum Beispiel Baugenehmigungen, gemeint.

 

Relevante Rechtsbereiche

Neben dem BImSchG sind im Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure weitere Rechtsbereiche relevant, die durch die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren betroffen sind:

  • Wasserrecht
  • Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
  • Bauplanungsrecht
  • Naturschutz
  • Betreiberpflichten

Gegenstand und Gültigkeit der Rechtsgebiete werden im Leitfaden detailliert dargestellt.