Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Neue Förderung BW-e-Solar

Im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins fördert das Verkehrsministerium die Anschaffung eines neuen Elektrofahrzeugs sowie die Installation einer Wallbox bei gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikanlage.  

Ein Junge hält den Stecker eines E-Fahrzeugs in der Hand, hinter ihm stehen seine Eltern. Der Vater hält die Hand auf seine Schulter.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins die Anschaffung eines E-Autos sowie die Installation der Wallbox.
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Mobilitätswende und Energiewende hängen zusammen. Denn besonders nachhaltig sind E-Fahrzeuge, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Der BW-e-Solar-Gutschein des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg fördert die Anschaffung eines neuen Elektrofahrzeugs. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betrieben wird, welche die Wallbox mit Strom versorgt. 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Selbstständige, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug erwerben sowie zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren. 

Für den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs beträgt die Fördersumme 1.000 Euro. Bei den Fahrzeugen kann es sich um E-Pkw, E-Leichtfahrzeuge sowie E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 t mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb handeln. Zusätzlich wird die Installation der Wallbox mit weiteren 500 Euro gefördert. 

Förderbeginn ist der 1. Dezember 2021. Anträge werden bei der L-Bank eingereicht. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe

Quelle: Verkehrsministerium Baden-Württemberg