Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Ladeinfrastruktur

Land fördert Aufbau von Ladeinfrastruktur

Display eines digitalen Parkleitsystems für E-Autos in einer Tiefgarage
© e-mobil BW/ KD Busch

Im Rahmen der sogenannten Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW unterstützt Baden-Württemberg nun erstmalig auch den Aufbau von Ladesäulen im nicht öffentlichen Raum. Das neue Programm heißt Charge@BW und hat zum 1. September 2019 begonnen. Unternehmen haben somit die Möglichkeit, Förderung für Ladesäulen zu beantragen, die zum Beispiel von ihren Mitarbeitern zum Aufladen ihrer privaten E-Fahrzeuge genutzt werden können. Auch Ladesäulen für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge sind förderfähig.

Verkehrsminister Winfried Hermann MdL erklärte dazu: „Mit der Erweiterung der Förderung setzt Baden-Württemberg konsequent seine Strategie um, Elektromobilität breit auszubauen und für einen flächendeckenden Aufbau der Ladeinfrastruktur zu sorgen. Damit kommt das Land auch einem Wunsch von Unternehmen nach, Fördermöglichkeiten für den nicht öffentlichen Raum zu schaffen.“ Das neue Programm Charge@BW schließt an die Maßnahme SAFE an. Das Programm zum flächendeckenden Aufbau eines Sicherheitsladenetzes für Elektrofahrzeuge befindet sich derzeit in der finalen Fertigstellungsphase.

Bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt kommen vom Land

Mit der neuen Förderung Charge@BW für Ladeinfrastruktur übernimmt das Land vierzig Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur kann auch vor Antragsstellung (ab 1. September 2019) begonnen werden. Die Anträge müssen jedoch bis spätestens sechs Monate nach Maßnahmenbeginn und noch vor Fertigstellung der Ladeinfrastruktur eingereicht werden. Die Förderanträge können ab dem 1. November 2019 bei der L-Bank gestellt werden. Die detaillierten Fördergrundsätze sind auf der Seite der L-BankEin Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Baden-Württemberg fördert in Ergänzung zum kürzlich veröffentlichten vierten Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für öffentliche Ladeinfrastruktur mit Charge@BW auch Ladepunkte, die nur zweitweise öffentlich zugänglich sind. Ziel ist es, die Flächendeckung weiter voranzutreiben.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg