Zukünftige Verkehrskonzepte
Wie lassen sich bürgerschaftliche oder unternehmerische Sharing-Konzepte durch Autohäuser/-werkstätten/-händler professionell unterstützen?
Ziel des Ideenwettbewerbs mit dem Titel „Kooperative Mobilitätskonzepte im Ländlichen Raum: Wie lassen sich bürgerschaftliche oder unternehmerische Sharing-Konzepte durch Autohäuser/-werkstätten/-händler professionell unterstützen?“ ist die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und des Zusammenhalts durch eine Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse vor Ort sowie die Begleitung der Projektumsetzung durch eine umfassende und aktive Bürgerbeteiligung.
Die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, für Verkehr und für Ländlichen Raum fördern einen gemeinsamen Ideenwettbewerb für kooperative Mobilitätskonzepte im Ländlichen Raum mit Mitteln in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro. Der Ideenwettbewerb ist Teil des ressortübergreifenden Impulsprogramms für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Konsortien können im Verbund aus kommunalen Akteuren, Einrichtungen im Bereich der kooperativ organisierten Mobilität (z. B. Carsharing-Partner, Fahrradverleihsysteme etc.) mit professionellen Akteuren aus der Wirtschaft (z. B. Werkstätten oder Händler) neue Ideen und Konzepte für tragfähige Geschäftsmodelle einreichen, die zu nachhaltigen Mobilitätslösungen vor Ort führen und einen professionellen fahrzeugorientierten Service zur Seite stellen. Hierfür stehen insgesamt 1,7 Mio. Euro bereit.
Die Konsortien können sich ab sofort zusammenschließen und bis zum 17. Januar 2020 Projektideen einreichen. Ein antragsberechtigtes Konsortium besteht aus mindestens drei Konsortialpartnern: mindestens einem kooperativ ausgerichteten Mobilitätsanbieter (z. B. Car-/Bike-/Ride-Sharing-Anbieter, Fahrradverleihsystem, Fahrdienst, Bürgerbus-Initiative oder Verein aus dem Mobilitätsbereich), mindestens einem KMU als professionellem Akteur aus der Wirtschaft (z. B. Auto-/Zweiradhaus/-werkstatt/-händler) und mindestens einer Gebietskörperschaft als kommunalem Akteur (z. B. Kommune, Stadt, Gemeinde). Die Fördersumme je Konsortium ist auf 425.000 Euro begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Förderung nach der Deminimis-Beihilfe-Regelung.
Im Rahmen des Ideenwettbewerbs können auch Mobilitätsangebote, basierend auf bereits vor Ort realisierten Vorarbeiten, mittels Förderung weiterentwickelt, professionalisiert und pilothaft umgesetzt werden. Die Pilotprojekte werden über die gesamte Projektlaufzeit vom Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO wissenschaftlich begleitet. Die Projekte sollen von März 2020 bis Ende 2021 laufen.