Elektromobilität
Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität soll der Verkehrssektor sukzessive auf klimafreundliche Technologien umgestellt werden. Der fünfte Förderaufruf dieser Richtlinie nimmt dabei gezielt Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen in den Blick. Einreichungsfrist der Anträge ist der 14. September 2020.
Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität startet der fünfte Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen und dabei aufgrund bereits vorhandener oder kurz- bis mittelfristig geplanter weiterer Elektrofahrzeuge auch maßgebliche Investitionen in Ladeinfrastruktur vor Ort tätigen.
Förderanträge können bis zum 14. September 2020 eingereicht werden.
Das Förderverfahren wird als Windhund-Verfahren umgesetzt, das heißt die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge – bis zum vollständigen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 50 Millionen Euro.
Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 5. Dezember 2017 fördert das BMVI auch die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur. Ziel der Förderung ist es, den Verkehrssektor sukzessive auf klimafreundliche Technologien umzustellen.
Quelle: NOW GmbH