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Elektromobilität

Europäische Verordnung zum Batterierecycling

Die Europäische Union verschärft die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien und Altbatterien. Die neue Vorschrift regelt den Lebenszyklus einer Batterie und fördert gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Am 17. August tritt die neue EU-Batterieverordnung offiziell in Kraft.

Ein Recycling-Symbol mit drei Lithium-Ionen-Batterien auf einem Schreibtisch aus Holz.
Mit dem Recycling von Altbatterien können kritischen Rohstoffe wiederverwendet werden, anstatt auf die Versorgung durch Drittstaaten angewiesen zu sein.
© iStock / Petmal

Nach dem EU-Parlament haben nun auch die EU-Mitgliedstaaten der neuen Verordnung zu Batterien und Altbatterien zugestimmt. Darin wird der gesamte Lebenszyklus einer Batterie von der Herstellung bis zur Wiederverwendung und zum Recycling reguliert und die Nachhaltigkeitsvorschriften somit künftig verschärft. "Durch diese neuen Vorschriften wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gefördert und sichergestellt, dass neue Batterien nachhaltig sind und zum grünen Wandel beitragen", so die spanische Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft Teresa Ribera. Mit eingeschlossen in der Verordnung sind sowohl alle Gerätealtbatterien, als auch Traktionsaltbatterien, Industriealtbatterien, Starteraltbatterien und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. Elektrofahrräder, E-Mopeds, E-Scooter). Die neue EU-Batterieverordnung wurde am 28. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt somit am 17. August 2023 offiziell in Kraft. Der Großteil der Bestimmungen wird ab dem 18. Februar 2024 gelten.

 

Kreislaufwirtschaft fördern

Die neue Vorschriften zielen mit der Regulierung des gesamten Lebenszyklus von Batterien darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern. In der Verordnung werden daher Anforderungen für das Ende der Lebensdauer festgelegt, einschließlich Sammelzielen und Verpflichtungen, Zielvorgaben für die Verwertung von Materialien und der erweiterten Herstellerverantwortung. So wurden beispielsweise Sammelziele für Gerätealtbatterien für die Hersteller festgelegt (63 % bis Ende 2027, 73 % bis Ende 2030) und ein spezifisches Sammelziel für Altbatterien für leichte Verkehrsmittel eingeführt (51 % bis Ende 2028 und 61 % bis Ende 2031). Auch für den Lithiumanteil in Altbatterien wurde das Ziel festgelegt, bis Ende 2027 50 % und bis Ende 2031 80 % des Lithiums aus Altbatterien zu verwerten.

Eine weitere wichtige Änderung ist der Mindestanteil an recyceltem Material für neue Traktionsbatterien. So müssen Traktionsbatterien ab dem 18.08.2031 zum Beispiel mindestens 6 % recyceltes Lithium enthalten und bis 2027 aus Altbatterien mindestens 50 % Lithium zurückgewonnen werden. Des Weiteren müssen Traktionsbatterien ab dem 18.02.2027 über eine elektronische Akte („Batteriepass“) verfügen. Alle weiteren Regelungen können im Detail der Verordnung entnommen werden.


Batterierecycling in der Automobilbranche

Vor dem Hintergrund begrenzter Rohstoffverfügbarkeit und in Zeiten globaler Lieferketten rückt das Thema Kreislaufwirtschaft zunehmend auch in den Fokus der Automobilbranche. Der Cluster Elektromobilität Süd-West, der durch e-mobil BW koordiniert wird, bearbeitet in der Arbeitsgruppe Kreislaufwirtschaft bereits vielfältige Ansatzpunkte der Nachhaltigkeit im Automotive-Bereich. Darüber hinaus richtet das Themenpapier „Wertstoffkreislauf von Traktionsbatterien aus Europa“ den Blick auf den europäischen Markt und den Bedarf an Traktionsbatterien, der Rohstoffverfügbarkeit und den ökonomischen Aspekten des Recyclings. Es zeigt auf, welchen Beitrag das Recycling von Traktionsbatterien zur zuverlässigen Rohstoffversorgung der Unternehmen der Automobilwirtschaft leistet. Einen Überblick über die gesamten Aktivitäten des Clusters zum Thema Batterie bietet die entsprechende Themenseite "Batterie".

 

Hintergrund der neuen Verordnung

Mit der Batterie-Verordnung soll eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor geschaffen werden, indem alle Phasen des Lebenszyklus von Batterien – von der Konzeption bis zur Abfallbehandlung – einbezogen werden. Diese Initiative ist insbesondere vor dem Hintergrund der enormen Entwicklung im Bereich der Elektromobilität von großer Bedeutung. Die Nachfrage nach Batterien wird sich bis 2030 voraussichtlich mehr als verzehnfachen. Die neue Verordnung wird die derzeitige Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, ergänzen.

 

Quelle: Rat der Europäischen Union