Automatisiertes Fahren
Ein vereinfachter Zugang zu strategischer Beratung kann maßgeblich Transformationsprozesse in der automobilen Zuliefererindustrie und dem Kfz-Gewerbe vorantreiben. Das haben die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ verdeutlicht. Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit dringendem initialen Beratungsbedarf zu bedienen, wurden die Förderbedingungen angepasst. Diese sind ab sofort bis zum Programmende am 31. Mai 2024 gültig.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass vereinfachter Zugang zu strategischer Beratung maßgeblich Transformationsprozesse in der automobilen Zuliefererindustrie und dem Kfz-Gewerbe vorantreibt. Das Förderprogramm Beratungsgutscheine 'Transformation Automobilwirtschaft' des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg konnte einen sehr wichtigen Weg bei eben diesen transformativen Herausforderungen ebnen. Insbesondere hat sich gezeigt, wie wichtig die Arbeit an Strategiethemen für kleine und mittlere Marktteilnehmer ist, um die Unternehmen sowie deren Entscheidungen und Prozesse zukunftssicher aufzustellen, Risiken zu erkennen und Chancen zu nutzen.
Bis zum 31. Mai 2024 können im Beratungsgutscheinprogramm Anträge von Unternehmen der Automobilwirtschaft (Zulieferer und Kfz-Gewerbe) gestellt werden, um in den definierten Themenbereichen strategische Beratung zu erhalten.
Das Förderprogramm wird ab dem 6. März 2024 angepasst, um sich insbesondere auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen mit dringendem initialen Beratungsbedarf zu fokussieren. Kleine und mittlere Unternehmen (mit bis zu 250 Beschäftigten) können eine Bewilligung für die Förderung eines Beratungsgutscheins erhalten. Gefördert werden bis zu 5 Beratertage zu einem Tageshöchstsatz von 1.250,00 € mit bis zu 80% Förderquote (max. 5.000 €). Pro antragstellendem Unternehmen kann höchstens ein Beratungsgutschein bewilligt werden. Der Zweck der Förderung adressiert somit ab sofort strategische Beratungsleistungen zu den in der Richtlinie genannten Themenfeldern, ohne exakt definierten Bezug zu vorgegebenen Organisationsbereichen.
Alle Anträge im Beratungsgutscheinprogramm, die bis 05. März 2024 eingegangen sind, werden unter Anwendung der Regelungen der Bekanntmachung in der Fassung vom 01. Januar 2024 geprüft und bearbeitet (Förderrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zur Förderung von Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ 33-4224.040/688). Hier ist die Orientierung an den Organisationsbereichen bei den bis zu drei Einreichungen pro Unternehmen noch gegeben.