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Elektromobilität

Sonderfahrspur für Elektroautos, Taxis und Einsatzfahrzeuge

Eine bislang ungenutzte Sonderfahrspur auf der Cannstatter Straße (B14), die ursprünglich nur Bussen vorbehalten war, wird ab dem 31. August 2024 auch für Elektroautos freigegeben. Neben Einsatzfahrzeugen und Taxis profitieren nun auch Fahrer:innen von Elektrofahrzeugen von dieser Maßnahme, die einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität in der Region darstellt.

Fahrbahn mit einem E-Fahrzeug Symbol
© Adobe Stock / mmphoto

Nach der Umsetzung der Markierungs- und Beschilderungsarbeiten durch das Tiefbauamt wird ab Samstag, dem 31. August 2024, eine rund 900 Meter lange Sonderfahrspur zwischen der Heilmann- und der Villastraße in Fahrtrichtung Bad Cannstatt für Elektrofahrzeuge, Taxis und Einsatzfahrzeuge freigegeben.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper betont: „Dieser innovative Verkehrsversuch bietet wertvolle Einblicke in die Nutzung einer gemischten Sonderfahrspur für verschiedene Fahrzeugkategorien." Damit leistet Stuttgart einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität und zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der Stadt.

Stuttgart, das durch seine geographische Lage und die Luftreinhalteproblematik besonders von Maßnahmen zur Emissionsreduktion profitiert, setzt mit dieser Freigabe ein klares Zeichen. Die Nutzung der Sonderfahrspur kann nicht nur den Verkehr in der Stadt entlasten, sondern auch den Umstieg auf Elektromobilität attraktiver machen. Dies unterstützt die ambitionierten Ziele des Landes, die Zahl der Elektrofahrzeuge zu erhöhen und die Klimaschutzziele zu erreichen.

Die ursprüngliche Busspur, die im Rahmen des Luftreinhalteplans 2018 für die Schnellbuslinie X1 zwischen Neckartor und Schwanenplatztunnel eingerichtet wurde, bleibt für eine Übergangszeit bis Ende 2025/Anfang 2026 für Elektrofahrzeuge freigegeben. Danach wird die Cannstatter Straße für die Erneuerung des Hauptabwasserkanals benötigt.

Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart