Digitalisierung
Ab September 2022 können neue Projekte für das Technologieprogramm "IKT für Elektromobilität" beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht werden. Ein besonderer Fokus liegt auf Anwendungen bei elektrischen Nutzfahrzeugen.
Die neue Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) adressiert gewerbliche Anwendungen der Elektromobilität, um der Antriebswende im Nutzfahrzeug-Segment einen weiteren Schub zu verleihen.
Systemansätze basierend auf Informations- und Kommunikations-Technologien (IKT) zur Vernetzung gewerblicher Elektromobilität mit intelligenten Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen sollen die Gesamtkostenbilanz im Nutzfahrzeugverkehr optimieren.
Unter anderem die Entwicklung und Erprobung von netzverträglichen Lademöglichkeiten, im Speziellen auch für schwere E-Nutzfahrzeuge, soll gefördert werden. Außerdem sollen Forschungsvorhaben zur Kopplung von E-Nutzfahrzeugflotten mit Energiemanagementsystemen oder zur Nutzung von E-Fahrzeugbatterien als Puffer und Speicher eine Förderung erhalten.
Einen weiteren Forschungsschwerpunkt der Förderrichtlinie bilden hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und sub-urbanen Raum.
Projektskizzen können jeweils zum 15. September eines Jahres, erstmalig zum 15. September 2022, beim DLR Projektträger eingereicht werden.
Quelle: electrive.net