Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Digitalisierung

Innovationspreis des Landes neu ausgeschrieben

Der Landes-Innovationspreis – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – gehört zu den Preisen der ersten Stunde, die in Deutschland für Innovationen vergeben wurden. Bereits seit 1985 ehrt er unkonventionelle Ideen für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben.

Oberkörper einer Person im Anzug steht hinter einem Weltkartenhologramm, die Hand deutet auf eine Reihe von Zahnrädern im Vordergrund
© Fotolia / SP-PIC

er Preis hat sich als ein wichtiges Symbol für die ausgeprägte Innovationskultur des Landes etabliert. Vor allem hat er sich zu einem bewährten Instrument entwickelt, um die Bedeutung der Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Seit 2006 vergibt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH einen Sonderpreis im Rahmen des Landeswettbewerbs in Höhe von 7.500 Euro, der sich gezielt an junge Unternehmen richtet.

Preisverleihung 2019

Die öffentliche Verleihung des Innovationspreises findet jährlich im Herbst im Haus der Wirtschaft in Stuttgart statt - in diesem Jahr am 12. November 2019 ab 18:30 Uhr.

Im Rahmen des feierlichen Programms präsentieren die Preisträgerinnen und Preisträger ihre Innovationen vor Ort.

Mitmachen und bewerben!

Wenn Sie als Unternehmen

  • Ihren Sitz in Baden-Württemberg haben,
  • einen Jahresumsatz bis 100 Mio. Euro und
  • maximal 500 Beschäftigte

können auch Sie sich um den Innovationspreis bewerben. Alles rund um das Bewerbungsverfahren und wer Ihnen vor Ort helfen kann, erfahren Sie auf der Website des Innovationspreises.

Die Bewerbungsfrist endet zum 31. Mai 2019.

Auswahlverfahren

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein hochrangiges Preiskomitee. Die Mitglieder bewerten die Bewerbungen nach folgenden drei Kriterien technischer Fortschritt, besondere unternehmerische Leistung und nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg